Gemeinsamer Antrag vün GRÜNEN. ÖDP und DIE LINKE

Antrag zur 2. öffentlichen Sitzung des Wirtschaft- und
Umweltausschusses am 08.11.2021


In seiner Sitzung am 19.10.2020 hat der Wirtschafts- und Umweltausschuss Kenntnis genommen von der Entwicklung eines Klimaschutzkonzepts für den Landkreis Bad Kissingen. Demgemäß soll das bestehende Energiekonzept aus den Jahren 1999/2000  zum Klimaschutzkonzept weiterentwickelt und dazu ein Klimamanagement im Landkreis etabliert werden. Der Zeitbedarf für die Antragstellung und die Bewilligung von
Fördermitteln beträgt 18 bis 24 Monate.

Die Bewältigung der Klimakrise erfordert unverzügliches Handeln. Um diese Zeit von bis zu 2 Jahren, bis eine Umsetzung von Maßnahmen eingeleitet werden kann, nicht zu verlieren sollen ab sofort zielführende Schritte getätigt werden.

Die unterzeichneten Fraktionen beantragen zur oben genannten Sitzung:
Der Wirtschaft- und Umweltausschuss empfiehlt dem Kreistag, verbindliche Ziele und Evaluierungsmaßnahmen im Klima- und Energiebereich zu beschließen, um politische Leitlinien für die Arbeit festzulegen. Diese Leitlinien sollen die Arbeit der Verwaltung und
speziell der Klimaschutzmanagerin oder des Klimaschutzmanagers unterstützen und auf konkrete Ziele ausrichten. Es soll beschlossen werden:

  1. Hundertprozentige Deckung des Energiebedarfs des Landkreises Bad Kissingen aus im Landkreis bereitgestellten Erneuerbaren Energieträgern bis 2030 durch Senkung des Energiebedarfs und Ausbau der Erzeugungskapazitäten
  2. Als eine zentrale Maßnahme soll zeitnah eine landkreisweite Planung der Standortauswahl für Wind und Freiflächen-PV anhand der Kriterien des bestmöglichen Arten- und Naturschutzes unter frühzeitiger Einbeziehung von Kommunen und Bevölkerung forciert werden.
  3. Der Landkreis untersucht die Möglichkeiten, Nahwärmeverbunde zur regenerativen Wärmeversorgung einzurichten und unterstützt die Gemeinden und Allianzen bei der Umsetzung.
  4. Der Landkreis nimmt sich vor bei eigenen Gebäuden und dem Fuhrpark als Vorbildfunktion voranzugehen:
    • Bilanzielle Stromautarkie der Schulen, Bauhöfe, Behörden etc. bis 2023, bis 2030 echte Autarkie durch Aufbau von Speicherkapazitäten.◦ Umstellung aller Heizsysteme in landkreiseigenen Gebäuden bis 2030 auf klimaneutrale Systeme
    • Umstellung des Fuhrparks auf nichtfossile Antriebe. Alle Neuanschaffungen sollen, wenn es markttaugliche Fahrzeuge gibt, nur noch mit direktelektrischer oder vergleichbarer Antriebsenergie erfolgen.
    • Prüfung und Umsetzung der Maximierung von Flächen (Dach und Fassade) für die solareNutzung bei laufenden und in Planung befindlichen Baumaßnahmen.
  5. Die erreichten Zwischenschritte sollen jährlich evaluiert und die Maßnahmen bei Bedarf angepasst werden.

 

Begründung:
Warum wir handeln müssen
Sollte der Ausbau Erneuerbarer Energien im bisherigen Tempo fortschreiten und der Bedarf an Primärenergie gleichbleiben, wäre Bayern erst im Jahr 2100 klimaneutral. Die Bayerische Staatsregierung hat dagegen das Ziel ausgegeben, bis zum Jahr 2040 klimaneutral zu werden. Weltweite Wetterextreme zeigen, wie wichtig es ist, dieses Ziel zu erreichen. Die aktuell rasant steigenden Energiepreise verdeutlichen das starke wirtschaftliche Interesse, bei der Energieversorgung unabhängig von der internationalen Marktlage und den Interessen von Energie-Exportländern zu werden. Da die
Ballungsgebiete bei der Bereitstellung Erneuerbarer Energien über deutlich weniger Möglichkeiten verfügen, müssen ländliche Regionen die Klimaneutralität schneller erreichen. Die Maßnahmen bieten auch die Chance, die Wertschöpfung bei der Energieerzeugung in unsere Region zu holen und damit die wirtschaftliche Entwicklung massiv zu fördern.

Der Landkreis kann in vielen Bereichen planend und unterstützend tätig werden. Bei der Umsetzung sind eine breite Akzeptanz und die aktive Mitwirkung der Bevölkerung wichtig und notwendig. Umso dringlicher ist eine breite politische Unterstützung durch den Kreistag. Verwaltung und eine Klimaschutzmanagerin oder ein Klimaschutzmanager sind für die Ausgestaltung und Umsetzung von zentraler Bedeutung. Die Festlegung der Ziele und Anforderungen in einem so zentralen Themenumfeld ist die Aufgabe des Kreistags.

Tobias Eichelbrönner
Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN


Waldemar Bug
ÖDP-Fraktion


Christian Hänsch
Die Linke, Kreisrat

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