Einladung zur Aufstellungsversammlung zur Landtags- und Bezirkstagswahl

Einladung zur Aufstellungsversammlung der*des Stimmkreisbewerber*in für die Landtagswahl 2023 im Stimmkreis 603 Bad Kissingen

Liebe Freundinnen und Freunde,

hiermit laden wir dich herzlich zur Aufstellungsversammlung der*des Stimmkreisbewerber*in („Direktkandidat*in“) von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für die Landtagswahl ein:

Aufstellungsversammlung der*des Stimmkreisbewerber*in für die Landtagswahl 2023

Samstag, den 19. November 2022 um 14 Uhr

angerWein

Anger 1

97702 Münnerstadt

Tagesordnung

TOP 1 Begrüßung und Wahl der Versammlungsleitung und Schriftführung
TOP 2 Aufstellungsformalia

2.1. Feststellung der frist- und formgerechten Einladung
2.2. Feststellung der Stimmberechtigung
2.3. Bestimmung zweier Versammlungsteilnehmer*innen zur Abgabe der Versicherung an Eides statt
2.4. Wahl von Wahlhelfer*innen (optional)

2.5. Beschluss über das Wahlverfahren

TOP 3 Wahl eines*einer Stimmkreisbewerber*in für die Landtagswahl 2023

3.1. Abfrage von Vorschlägen für Bewerber*innen
3.2. Vorstellung der Bewerber*innen
3.3. Abstimmung in geheimer Wahl

TOP 5 Verabschiedung

 


Der Stimmkreis 603 Bad Kissingen umfasst den Landkreis Bad Kissingen und vom Landkreis Rhön-Grabfeld die Gemeinden Bischofsheim a.d.Rhön, Oberelsbach, Sandberg die Verwaltungsgemeinschaften Fladungen (= Fladungen, Hausen, Nordheim v.d.Rhön), Ostheim v.d.Rhön (= Ostheim v.d.Rhön, Sondheim v.d.Rhön, Willmars).

 

Zur Aufstellungsversammlung ist jedes Mitglied von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stimmberechtigt, das zum Zeitpunkt der Versammlung im Stimmkreis 603 gemäß Art. 1 des Landeswahlgesetzes (LWG) bei einer Landtagswahl stimmberechtigt ist.


Um deine Stimmberechtigung feststellen zu können, ist die Vorlage deines Personalausweises oder Reisepasses mit Meldebestätigung erforderlich.
Als Stimmkreisbewerber*in wählbar ist jede*r, die*der bei der Landtagswahl stimmberechtigt ist und sich in keinem anderen Stimmkreis als Direktkandidat*in bewirbt.



Einladung zur Aufstellungsversammlung der*des Stimmkreisbewerber*in für die Bezirkstagswahl 2023 im Stimmkreis 603 Bad Kissingen

Liebe Freundinnen und Freunde,

hiermit laden wir dich herzlich zur Aufstellungsversammlung der*des Stimmkreisbewerber*in („Direktkandidat*in“) von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für die Bezirkstagswahl ein:

Aufstellungsversammlung der*des Stimmkreisbewerber*in für die Bezirkstagswahl 2023

Samstag, den 19. November 2022 um 15 Uhr

angerWein

Anger 1

97702 Münnerstadt

 

Tagesordnung

TOP 1 Begrüßung und Wahl der Versammlungsleitung und Schriftführung
TOP 2 Aufstellungsformalia

2.1. Feststellung der frist- und formgerechten Einladung
2.2. Feststellung der Stimmberechtigung
2.3. Bestimmung zweier Versammlungsteilnehmer*innen zur Abgabe der Versicherung an Eides statt
2.4. Wahl von Wahlhelfer*innen (optional)

2.5. Beschluss über das Wahlverfahren

TOP 3 Wahl eines*einer Stimmkreisbewerber*in für die Bezirkstagsswahl 2023

3.1. Abfrage von Vorschlägen für Bewerber*innen
3.2. Vorstellung der Bewerber*innen
3.3. Abstimmung in geheimer Wahl

TOP 5 Verabschiedung


Der Stimmkreis 603 Bad Kissingen umfasst den Landkreis Bad Kissingen und vom Landkreis Rhön-Grabfeld die Gemeinden Bischofsheim a.d.Rhön, Oberelsbach, Sandberg die Verwaltungsgemeinschaften Fladungen (= Fladungen, Hausen, Nordheim v.d.Rhön), Ostheim v.d.Rhön (= Ostheim v.d.Rhön, Sondheim v.d.Rhön, Willmars).

Zur Aufstellungsversammlung ist jedes Mitglied von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stimmberechtigt, das zum Zeitpunkt der Versammlung im Stimmkreis 603 gemäß Art. 4 Abs. 1 Nr. 1 Bezirkswahlgesetz (BezWG) i.V.mArt. 1 des Landeswahlgesetzes (LWG) bei einer Landtagswahl stimmberechtigt ist.


Um deine Stimmberechtigung feststellen zu können, ist die Vorlage deines Personalausweises oder Reisepasses mit Meldebestätigung erforderlich.
Als Stimmkreisbewerber*in wählbar ist jede*r, die*der bei der Landtagswahl stimmberechtigt ist und sich in keinem anderen Stimmkreis als Direktkandidat*in bewirbt.

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