Windkraft muss auch in Mittelgebirgslagen möglich bleiben
„Keine Windkraft in der Rhön“, so titelte jüngst eine regionale Tageszeitung. Dies bezog sich auf den Beschluss eines Regionalen Planungsausschusses in den Landkreisen Bad Kissingen, Rhön-Grabfeld, Haßberge und Schweinfurt. Sie wollen mittels Regionalplanung verhindern, dass in der Rhön, dem Steigerwald und den Haßbergen Windkraftanlagen gebaut werden dürfen.
Damit begeben sich die Kommunalpolitiker vor Ort, hauptsächlich CSU-Landräte und -Bürgermeister (einige auch von der SPD), auf den Weg, Windkraft in weiten Teilen Unterfrankens zu verbieten und zu verhindern. Dabei stützen sie sich auf bayerisches Planungsrecht. Doch sie missachten dabei zwei entscheidende bundesgesetzliche Regelungen:
Im Bundesbaugesetz § 35 Abs. 1 Nr. 5 ist die Privilegierung der Windkraft im Außenbereich festgelegt. Diese kann zwar durch Belange des Naturschutzes eingeschränkt werden. Doch steht im dann einschlägigen Bundesnaturschutzgesetz ein Abwägungsgrundsatz in § 2 Absatz 1 Nr. 6:
„Beeinträchtigungen des Klimas sind zu vermeiden; hierbei kommt dem Aufbau einer nachhaltigen Energieversorgung insbesondere durch zunehmende Nutzung erneuerbarer Energien besondere Bedeutung zu.“
Indem der Regionale Planungsausschuss alle Höhenzüge im Nordosten Unterfrankens für Windkraft ausgeschlossen hat, wird gegen dieses Abwägungsgebot verstoßen. Auch in der Vergangenheit wurden in Bayern bereits ähnliche Verhinderungsplanungen von Gerichten wieder aufgehoben.
Der Regionalbeauftragte betonte selbst bei der Vorstellung der Planung, dass die Kommunalpolitiker mit dieser Entscheidung die geografisch besten Standorte für Windkraft von Vorneherein ausschließen, denn „in der Rhön herrschen Windverhältnisse wie an der Nordsee.“ Das vorgesehene Investitionsverbot träfe die Region in der aktuellen Wirtschaftskrise daher besonders hart, da es ja gerade für die windstärksten Gebiete der Region gelten soll.
Mit dieser Planung eines großflächigen Investitionsverbots in Windkraftanlagen berufen sich ausgerechnet etliche CSU-Landräte und -Bürgermeister auf Natur- und Landschaftsschutz. Dies ist umso erstaunlicher, als gerade die CSU in der Vergangenheit stets den Vorrang von wirtschaftlichen Investitionen vor dem Umweltschutz betonte.
Ganze Gemeinden in der Rhön, im Steigerwald und den Hassbergen werden so um die Möglichkeit gebracht, zukünftig Gewerbesteuereinnahmen aus Windparks zu erwirtschaften. Privates Investment in Windkraft, zur Ankurbelung der heimischen Bauwirtschaft genauso, wie zur Schaffung neuer Arbeitsplätze sollen vom regionalen Planungsverband schlicht verboten werden.
Solche antiökologischen Denkweisen und Handlungen der Vergangenheit haben zu Erderwärmung, zu Wirtschaftskrisen und sozialen Problemen wegen steigender konventioneller Energiepreise geführt. Jetzt behauptet die regionale CSU die Landschaft schützen zu wollen, die sie in der Vergangenheit z.B. mit verfehlter Verkehrs- und Energiepolitik stets beeinträchtigt hat. Und gleichzeitig kämpft die CSU auf Bundesebene unter anderem für den Bau einer Autobahnwestumgehung B26n quer durch Unterfranken. Wo sind da die Landschafts- und Naturschützer der CSU?
Dabei schützen Windräder die Natur, vor allem weil sie weder CO2 noch andere Luftschadstoffe emittieren. Sie belasten nicht die Gewässer mit Abwasser oder Abwärme und schützen den Boden, da ihr Flächenverbrauch vergleichsweise gering ist. Zudem tragen sie zum Vogelschutz bei. Eine jüngst veröffentlichte weltweit angelegte wissenschaftliche Studie hat nachgewiesen, dass Beeinträchtigungen der Vogelwelt durch Kohle- und Kernkraftwerke wesentlich gravierender sind als durch Windkraftanlagen.
Niemand will die gesamten Höhenzüge der fränkischen Mittelgebirge mit Windkraft bestücken. Dies wäre auch gar nicht nötig, weil damit mehr Strom erzeugt würde, als regional benötigt werde. Aber Windkraft muss weiterhin in Mittelgebirgslagen möglich bleiben - auch in Unterfranken.
Ihr Hans-Josef Fell MdB
Sprecher für Energie- und Technologiepolitik der Bundestagsfraktion
Bündnis 90/ Die Grünen
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