- 16.6.2010 Anhörung zur Nachhaltigkeit bei Bioenergien

Sehr geehrte Leserinnen und Leser!

Heute Morgen fand im Umweltausschuss die Anhörung und Beschlussfassung zum Gesetzentwurf für die Verschiebung der Anwendung der Nachhaltigkeitskriterien für flüssige Biomasse im EEG statt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat sich bei der Abstimmung enthalten.

Die Gesetzesänderung war notwendig geworden, nachdem die Bundesregierung unnötige Zeit hatte verstreichen lassen, um frühzeitig klare Vorgaben für die Zertifizierung nachhaltig erzeugter Bioenergie festzulegen. Sie ist mit dafür verantwortlich, dass der Zertifizierungsprozess nicht ausreichend fortgeschritten ist.

Unumstritten ist, dass die Sicherstellung einer verlässlichen weltweiten Zertifizierung für die nachhaltige Erzeugung von Bioenergien unerlässlich für deren weitere Nutzung ist und schnellstmöglich erreicht werden muss.

Der Markt für flüssige Bioenergien zeigt ein differenziertes Bild. Bei Palm- und Sojaöl stehen ausreichende Mengen an zertifizierter Produktion bereit. Beispielsweise sind 600.000 Tonnen Palmöl nach den Kriterien des RSPO zertifiziert und könnten binnen weniger Tage auch das in Deutschland anerkannte ISCC-Zertifikat erhalten.

Völlig anders stellt sich die Situation in den heimischen Ölmühlen dar, die gravierende Probleme haben, die bürokratische und aufwändige Zertifizierung mit ihrer engen Personalausstattung gewährleisten zu können. Dies gilt zumal, da die meisten der rund 300 Ölmühlen sich wegen der verfehlten Besteuerung von Biokraftstoffen in einer schwierigen wirtschaftlichen Lage befinden. Hier sind dringend Erleichterungen erforderlich, die die Bürokratie abbauen und den Vollzug bei der Zertifizierung unterstützen.

Der Gesetzentwurf der Fraktionen CDU/CSU und FDP kommt diesem differenzierten Bild nicht nach. Er geht damit an der Realität der Bioenergie-Märkte vorbei.
Die Grüne Bundestagsfraktion stellt daher im morgigen Plenum des Deutschen Bundestages einen Entschließungsantrag zu dem Gesetz. Wir fordern die Bundesregierung in dem Entschließungsantrag auf:
• das Inkrafttreten der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung für Palm- und Sojaöl nicht zu verschieben,
• Sonderregelungen für heimische Pflanzenölmühlen in Verbindung mit einem Förderprogramm festzulegen, welche die betroffenen Unternehmen beim Vollzug der Zertifizierung unterstützen und die Bürokratie in vertretbaren Aufwand hält.

Bei dem Grünen Wunsch die bürokratischen Lasten für die heimischen dezentralen Ölmühlen zu reduzieren, hatte die Staatssekretärin Katharina Reiche in der Sitzung des Umweltausschusses bereits entgegenkommen signalisiert. Da man sich bei der derzeitigen Regierung auf nichts mehr verlassen kann, fordert der Antrag diese Zusage aber auch schriftlich ein. Das Bundeslandwirtschaftsministerium ist aufgefordert, die dezentralen Ölmühlen finanziell zu unterstützen, damit diese die Zertifizierungskosten tragen können.



Berlin, den 16.06.2010

Ihr Hans-Josef Fell MdB

Sprecher für Energie der Bundestagsfraktion
Bündnis 90/ Die Grünen

Platz der Republik 1
11011 Berlin

Telefon: 030 - 227 72 158
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