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Heute hat die Bundesregierung den Gesetzentwurf zum Erneuerbare-Energien-Gesetz beschlossen. Entgegen häufiger Ankündigungen sieht der Gesetzentwurf keine Beschleunigung des Ausbaus der Erneuerbaren Energien vor. Das Ausbauziel der Bundesregierung bleibt das alte: 35% Anteil an der Stromerzeugung bis 2020.

Entgegen der Aussagen der Bundesregierung sind weiterhin Verschlechterungen bei Wind-Onshore geplant. So soll der Systemdienstleistungsbonus vorzeitig wegfallen und der Repowering-Bonus verschlechtert werden. Auf halbem Wege entgegen gekommen ist die Bundesregierung lediglich bei der Degression. Hier hatte der Referentenentwurf noch eine Anhebung um einen Prozentpunkt auf zwei Prozent vorgesehen. Im Gesetzentwurf stehen jetzt 1,5 Prozent, was eine deutliche Verschlechterung im Vergleich zum Status Quo darstellt.

Richtig hart trifft es Teile der Bioenergie. Vor allem für kleine Biogasanlagen soll es Verschlechterungen bei der Vergütung geben. Zudem gefährdet die unflexible Vorgabe für die Wärmenutzungspflicht die Finanzierbarkeit von kleinen Biogasanlagen.

Bei der Photovoltaik sollen die kleinen Anlagen auf Einfamilienhäusern diskriminiert werden. Die Anlagen sollen künstlich und starr auf 70% ihrer maximalen elektrischen Leistung runter geregelt werden. Das ist so, als ob man in Autos eine Regelung einbaut, dass diese bei einem 100 PS-Motor nur noch mit maximal 70 PS fahren dürfen. Abgesehen hiervon bleibt die Photovoltaik zwar vorerst von weiteren Verschlechterungen verschont. Die Photovoltaik-Gegner in Union und FDP werden aber absehbar versuchen, im parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren drastische Verschlechterungen zu erzielen. Eine Anhebung des Photovoltaik-Ausbauziels auf fünf Gigawatt ist vor dem Hintergrund leider nicht zu erwarten. Fehler wie die Abschaffung der Vergütung auf früheren Ackerflächen sollen nicht korrigiert werden – allen Ankündigungen von CSU und FDP-Politikern zu Trotz.

Höhere Vergütungen gibt es bei Wind-Offshore. Dies könnte dafür sorgen, dass da endlich Bewegung in den Ausbau kommt. Andererseits tut die Bundesregierung aber auch nichts dagegen, dass die Konzernoligopole diesen Markt unter sich aufteilen. E.ON, RWE und Co sollen ebenso vergünstigte Kredite bekommen, wie Mittelständler.

Kleine Verbesserungen gibt es auch bei der Geothermie, die bislang noch nicht zur Entfaltung gekommen ist.

Kritisch zu betrachten ist die sogenannte Marktprämie. Die Befürchtung, dass die Marktprämie ein Schritt sei, das EEG abzuschaffen, finden eine erste Bestätigung. Große Biogasanlagen laufen ab 2014 gar nicht mehr über die normale EEG-Vergütung, sondern müssen ihr Geld über die Marktprämie verdienen. Es liegt auf der Hand, dass die Börsenvermarktung eher den Energiekonzernen als den Landwirten dienlich ist.

Eine große Umverteilung plant die Bundesregierung bei der EEG-Umlage. Bisher ist der Kreis der privilegierten Industrieunternehmen auf Unternehmen mit sehr großem Stromverbrauch eingeschränkt. Der Gesetzentwurf erweitert den Kreis drastisch. Die Zahl der privilegierten Unternehmen wird daher deutlich zunehmen. Jeder Euro, den diese Unternehmen bei der Umlage einsparen, muss dann der einfache Stromkunde mehr zahlen. Die EEG-Umlage wird steigen. Schwarz-Gelb plant hier eine massive Umverteilungspolitik.

Zudem steht weiterhin das Ziel der Bundesregierung im Raum, die EEG-Umlage auf 3,5 Cent einzuschränken. Angesichts der starken Privilegierung der Industrie und der Erhöhung der Offshore-Vergütung ist zu befürchten, dass diese Schwelle bald wieder erreicht wird.

Dann ist zu befürchten, dass der Ruf nach einem Deckel laut wird; das wäre das Ende der Investitionssicherheit und die Einführung des Deckels das Ende des Ausbaus der Erneuerbaren Energien.